Was können Pendler in der Steuererklärung absetzen

Fahrkosten dürfen von Arbeitnehmern vom jeweiligen Wohnsitz bis hin zum Arbeitsplatz steuerlich geltend gemacht werden. Die Fahrtkosten werden bei der Steuererklärung unter Werbungskosten angegeben und werden ab dem 1. Kilometer vom Finanzamt beglichen, für einen Kilometer werden 30 Cent abgerechnet.

Was müssen Pendler bei der Steuererklärung beachten?

Wie bereits erwähnt, können die Fahrten zwischen der Wohnung und der Arbeitsstätte als Werbungskosten bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Hierbei ist es gleich, mit welchem Verkehrsmittel der Arbeitsweg zurückgelegt wird.

Allerdings müssen gegebenenfalls entsprechende Belege bei der Steuererklärung beigefügt werden. Akzeptiert werden hierbei öffentliche Verkehrsmittel, der Roller, das Fahrrad sowie Motorrad und natürlich das Auto. Der Fiskus akzeptiert sogar eine Fahrgemeinschaft. Für Flugstrecken kann man jedoch keine Pauschale geltend machen.

Bei der Berechnung wird nur der einfache Weg zur Arbeit akzeptiert, das bedeutet, dass die Hinfahrt und Rückfahrt nicht berücksichtigt wird. Pro Kilometer werden 30 Cent abgesetzt, jedoch allerdings für jeden Arbeitstag des Jahres. Arbeitnehmer kommen durchschnittlich auf 210 – 220 Tage, die sie im Jahr arbeiten. Abgezogen werden bereits der Urlaub, Krankheitstage sowie Sonntage und Feiertage.

Zusätzlich lassen sich Kosten für einen Unfall, der auf dem Weg zur Arbeit geschehen ist, bei der Steuererklärung geltend machen. Dies wird hierbei ebenso bei den Werbungskosten angegeben. Sie müssen jedoch alle vorhandenen Belege einreichen, beispielsweise von der Versicherung. Parkgebühren oder Rechnungen fürs Falschparken dürfen bei der Steuererklärung nicht angegeben werden, aber dies versteht sich sicherlich von selbst.

Umwege dürfen bei der Steuererklärung angegeben werden

Ansetzen darf man bei der Steuererklärung grundsätzlich den kürzesten Weg von der Wohnung zur Arbeit. Dennoch wird vom Fiskus durchaus ein längerer Weg akzeptiert. Allerdings nur, wenn dieser Weg verkehrsgünstiger liegt. Sollte somit die längere Strecke eine erhebliche Ersparnis bei der Zeit bringen, dann kann dieser Arbeitsweg bei der Steuererklärung angegeben werden.

In der Regel werden Fahrtkosten bis zu 4.500 Euro vom Fiskus akzeptiert. Sollten die Kosten jedoch höher sein, dann ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen. Für Pendler wäre es sinnvoll, die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellen zu lassen, denn dieser Fachmann weiß alle Tricks und wird die eigenen Fahrkosten korrekt vermerken.

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