Was muss der Vermieter leisten und was kann er fordern?

Nicht gerade selten kommt es zu Gerichtsverfahren zwischen einem Mieter und seinem Vermieter. Manche Dinge können nicht zu Anfang des Mietverhältnisses in einem Vertrag festgelegt werden, andere sehr wohl. Eine der Pflichten des Hauseigentümers wäre, dass die Wohnung zu dem schriftlich festgelegten Termin einzugsbereit ist. Der Schlüssel muss zu diesem Termin übergeben werden und von diesem Zeitpunkt an hat der Mieter das Hausrecht an der Wohnung.

Der Vermieter hat dafür Sorge zu tragen, dass Mängel in der Wohnung sofort nach Anzeige des Mieters beseitigt werden. Die Wohnung muss dem Zustand entsprechen, der bei Vertragsabschluss festgelegt worden ist. Allerdings gehören Modernisierungen, Kleinreparaturen und Schönheitsreparaturen nicht dazu.

Ganz wichtig ist die Heizung

Während der Heizperiode vom 1. Oktober bis zum 30. April des Folgejahres muss der Vermieter sicherstellen, dass die Heizungsanlage in einem einwandfreien Zustand ist. Jede Mietwohnung muss auf mindestens 20 Grad beheizt werden können.

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Mängel einer Wohnung können zur Mietminderung führen

Undichte Fenster, Schimmel im Bad, eine defekte Heizung etc. In solchen schwerwiegenden Fällen haben Mieter die Möglichkeit ihre Miete zu mindern. In Betracht kommt eine Mietminderung, sofern die Mietsache einen erheblichen Rechtsmangel oder Sachmangel aufweist. Dies wäre der Fall, wenn beispielsweise das Wohnen nicht mehr ohne Einschränkung möglich ist. Beispielsweise kann so die Wohnqualität aufgrund von Feuchtigkeitsschäden oder auch Lärmbelästigungen beeinträchtigt werden.

Die Situation, dass ein Raum nicht genutzt werden kann, da vermietereigene Gegenstände dort lagern oder auch eine Renovierung, die versprochen wurde nicht durchgeführt wird, ist eine Beeinträchtigung für den Mieter. Dann ist von einem Gebrauchsentzug die Rede.

Die Vorgehensweise des Vermieters

Sorgfältig sollten die Mängel dokumentiert werden. Im Falle von baulichen Unzulänglichkeiten können Fotografien gemacht werden. Aufgelistet werden können Ruhestörungen nach Datum, der Uhrzeit und der Art der Intensität.

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Worum gehts im Nachbarschaftsrecht

Das Nachbarschaftsrecht umfasst unterschiedlich gesetzliche Bestimmungen, Regeln und Richtlinien. Sie sollen dazu dienen, wie bei Streitigkeiten um nachbarschaftliche Grundstücke eine gütliche Einigung zu erzielen ist. Hierbei geht es in erster Linie um die Bepflanzung auf den nebeneinander liegenden Grundstücken. Durch zu dicht an der Grundstücksgrenze des Nachbarn gepflanzte Bäume und Sträucher können eventuell Nachteile für das Grundstück entstehen, womit sich der Nachbar nicht zwangsläufig abfinden muss. Hierzu zählen vor allen Dingen vermehrter Laubbefall, Schattenwurf und auch Austrocknung.

Das Nachbarschaftsrecht wird angewandt wenn…

Eine Schlichtung oder Einigung herbeigeführt werden muss. Nach diesem Recht kann entschieden werden, ob Pflanzen und Bäume zu dicht an der Nachbarwand gepflanzt worden sind oder dem Nachbarn ein Nachteil durch die Begrünung entsteht. Zu den meisten Streitigkeiten kommt es, wenn es sich um ein sogenanntes Überhängen handelt. Dies ist der Fall, wenn Äste von Bäumen oder Sträuchern auf das benachbarte Grundstück reichen und somit über der Grenze hängen.

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Der Mietspiegel hilft eine Wohnung zu finden

Ein gültiger Mietspiegel muss von der Stadt- bzw. Gemeinde oder einem Interessenverband abgesegnet sein. Dieser Spiegel wird mit statistischen Regeln erstellt und soll vor allem die Mieter davor schützen eine zu hohe Miete zahlen zu müssen. Allerdings wird dieser Mietspiegel auch von vielen Vermietern ignoriert oder wissentlich falsch ausgelegt. Als Mieter steht es ihnen natürlich frei, die angegebene Vergütung einer Wohnung zu bezahlen.

Doch heutzutage sind Wohnungen Mangel Ware. Daher sind einige der Wohnungseigentümer besonders dreist in dem sie angeben die Wohnung gerade erst renoviert zu haben und somit befugt sind, eine höhere Miete zu verlangen. Ob dies Renovierungen tatsächlich stattgefunden haben, ist ihnen meistens nicht nach zuweisen.

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Das perfekte Haus finden

Die Entscheidung ist gefallen: Ein eigenes Haus oder eine Eigentumswohnung soll es sein. Überlegungen zur Finanzierung oder zur Lage wurden getroffen, nun bleibt nur noch die Frage zu klären, welchen Weg man einschlägt, um seine Traum-Immobilie so schnell wie möglich zu finden. Begibt man sich selbst auf die Suche oder überlässt man die Aufgabe einem Makler?

Was ist die beste Vorgehensweise?

Weder bei einem Hauskauf noch beim Kauf einer Eigentumswohnung sollte die Entscheidung voreilig getroffen werden. Schließlich handelt es sich nicht nur um immense Investitionen die hier getätigt werden, sondern auch um eine Anschaffung, an die man sehr lange, mitunter ein Leben lang, gebunden ist. Da muss schon alles passen. Daher gilt in der ersten Phase der Suche vor allem eines: Angebote einholen und vergleichen. Wer sich diese Zeit nehmen kann, der kann sich online selbst auf die Suche begeben. Es gibt mittlerweile eine Vielzahl an Portalen, die sich auf die Vermittlung von Immobilien ausgerichtet haben.

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Was ist eigentlich der Energieausweis?

Er ist nach wie vor in aller Munde – der Energieausweis. Doch wer braucht ihn eigentlich und wozu?

Wer muss einen Energieausweis erstellen lassen?

Eigentümer und Vermieter einer Immobilie sind seit einigen Jahren zur Erstellung eines Energieausweises verpflichtet. Der Energieausweis wurde im Jahr 2008 aufgrund der in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung eingeführt. Dadurch wird eine Transparenz möglich, die im Falle einer Vermietung oder eines Verkaufes darüber informieren kann, welche Energiekosten diese Immobilie mit sich bringt. Dies kann gerade bei Altbauten eine wichtige Frage sein, da diese nach vollkommen anderen, geringeren Dämmungsvorschriften erbaut wurden. Gerade in den Jahren bis 1970 wurde alles Mögliche zur Dämmung eingesetzt, egal ob es einen tatsächlichen Dämmwert hatte oder nicht.

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