Der Mietspiegel hilft eine Wohnung zu finden

Ein gültiger Mietspiegel muss von der Stadt- bzw. Gemeinde oder einem Interessenverband abgesegnet sein. Dieser Spiegel wird mit statistischen Regeln erstellt und soll vor allem die Mieter davor schützen eine zu hohe Miete zahlen zu müssen. Allerdings wird dieser Mietspiegel auch von vielen Vermietern ignoriert oder wissentlich falsch ausgelegt. Als Mieter steht es ihnen natürlich frei, die angegebene Vergütung einer Wohnung zu bezahlen.

Doch heutzutage sind Wohnungen Mangel Ware. Daher sind einige der Wohnungseigentümer besonders dreist in dem sie angeben die Wohnung gerade erst renoviert zu haben und somit befugt sind, eine höhere Miete zu verlangen. Ob dies Renovierungen tatsächlich stattgefunden haben, ist ihnen meistens nicht nach zuweisen.

Was ist zu tun?

Sollte der Mieter schon in die Wohnung eingezogen sein und plötzlich treten Mängel auf, wie zum Beispiel, nasse Wände oder undichte Fenster, sollte er zuerst den Vermieter kontaktieren. In der Regel wird dieser die Schäden beseitigen lassen. Wenn nicht gibt es für jeden Mieter die Möglichkeit eine Mietminderung durchzuführen. Diese sollte aber mit einer Mieterschutzbund Vereinigung oder einem Rechtsbeistand abgesprochen werden. Fällt diese Minderung nämlich zu hoch aus, ist der Vermieter sehr wohl berechtigt, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.

Der Mietspiegel darf nicht veraltet sein

Ein Mietspiegel gilt immer nur für zwei Jahre und muss nach mindestens vier Jahren neu erstellt werden. Nur so können die ortsüblichen Mieten vernünftig festgestellt und überwacht werden. Sollte der Spiegel nicht in diesem Zeitraum überarbeitet werden, würde er sofort an Bedeutung verlieren. Schließlich muss der Mieter sich an die Angaben des Mietspiegels halten können, denn wenn der Vermieter einen deutlich höheren Mietzins verlangt, kann er sich gleich auf einen drohenden Rechtsstreit einstellen.

Mietspiegel sind also in erster Linie für den Mieter gemacht. Verweist ein Vermieter bei einer Mieterhöhung auf den aktuellen Mietspiegel, so muss dieser vom Vermieter schriftlich bei seinem Wohnungsnehmer eingereicht werden. Auch muss er bekunden, warum die Miete erhöht werden soll, außerdem muss der Mieter der Erhöhung zustimmen.

Betroffene sollten in so einem Fall jedoch immer zuerst überprüfen, dass eine Mieterhöhung wirklich gerechtfertigt ist, ansonsten ist sie unwirksam. Der Mieter hat dann drei Monate Zeit um sich zu überlegen, ob er der Mieterhöhung zustimmt. Wer sich nicht sicher ist, ob eine Erhöhung rechtens ist, muss aber auch weiterhin die alte Miete bezahlen.

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