Worum gehts im Nachbarschaftsrecht

Das Nachbarschaftsrecht umfasst unterschiedlich gesetzliche Bestimmungen, Regeln und Richtlinien. Sie sollen dazu dienen, wie bei Streitigkeiten um nachbarschaftliche Grundstücke eine gütliche Einigung zu erzielen ist. Hierbei geht es in erster Linie um die Bepflanzung auf den nebeneinander liegenden Grundstücken. Durch zu dicht an der Grundstücksgrenze des Nachbarn gepflanzte Bäume und Sträucher können eventuell Nachteile für das Grundstück entstehen, womit sich der Nachbar nicht zwangsläufig abfinden muss. Hierzu zählen vor allen Dingen vermehrter Laubbefall, Schattenwurf und auch Austrocknung.

Das Nachbarschaftsrecht wird angewandt wenn…

Eine Schlichtung oder Einigung herbeigeführt werden muss. Nach diesem Recht kann entschieden werden, ob Pflanzen und Bäume zu dicht an der Nachbarwand gepflanzt worden sind oder dem Nachbarn ein Nachteil durch die Begrünung entsteht. Zu den meisten Streitigkeiten kommt es, wenn es sich um ein sogenanntes Überhängen handelt. Dies ist der Fall, wenn Äste von Bäumen oder Sträuchern auf das benachbarte Grundstück reichen und somit über der Grenze hängen.

In diesem Fall handelt es sich um einen Überwurf, da es dazu kommen kann, dass Obst oder anderes auf das benachbarte Grundstück fallen könnten. Bei einem Überbau muss recht oft das Nachbarschaftsrecht herangezogen werden, da der Nachbar sich nicht damit einverstanden erklären, muss das, zum Beispiel, ein Garagendach auf sein Grundstück ragt.

Ein aktueller Grundstücksstreit

Ganz aktuell ist momentan der Streit um ein Grundstück an der Berliner Mauer. Hier soll eine Gedenkstätte erweitert werden, doch die Eigentümerin des Grundstücks, was betroffen wäre, weigert sich dieses zu verkaufen. Auch ein Teil der Anwohner ist gegen eine Erweiterung des Mahnmals. Man erinnert sich: Quer durch Berlin verlief die Berliner Mauer, als Bürger der damaligen DDR fliehen wollten, kamen einige dabei zu Tode. An diese Menschen soll an dem Denkmal gedacht werden.

Der Berliner Senat möchte die Gedenkstätte seit 2012 erweitern, dieses Vorhaben scheiterte aber eben an der Grundstückseigentümerin und einigen Bürgern. Hier sollte zuerst ein Mediationsverfahren zu einer gütlichen Einigung führen, dass gelang nicht und der Senat musste den gerichtlichen Weg einschreiten. Die eigentliche Gedenkstätte war zu dem 50. Jahrestag des Mauerbaus eröffnet worden, ob nun vergrößert werden kann, steht bis dato noch nicht fest.

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